Standesamt Hofheim am Taunus

Anschrift

Standesamt Hofheim am Taunus
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus


Mail:
standesamt@hofheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofheim am Taunus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hofheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofheim am Taunus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hofheim am Taunus

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, gewöhnlich zulässig legale, gestärkte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Hofheim am Taunus einleiten und die hierbei wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Hofheim am Taunus vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Hofheim am Taunus sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Hofheim am Taunus . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Hofheim am Taunus gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Standesamt in Hofheim am Taunus informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hofheim am Taunus

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Taunus-Kreis

    Höhe
    135 m ü. NHN

    Fläche
    57,43 km2

    Einwohner
    39.704 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    691 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65719

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MTK

    Gemeindeschlüssel
    06 4 36 007

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hofheim am Taunus

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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