Standesamt Bad Orb

Anschrift

Standesamt Bad Orb
Frankfurter Str. 2
63619 Bad Orb


Mail:
matthias.steigleder@bad-orb.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Orb vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 52) 8 62 34
E-Mail: matthias.steigleder@bad-orb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Orb.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Orb

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, weitgehend rechtens legale, belegte Begründung einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Amt in Bad Orb erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Bad Orb erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt Bad Orb. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Bad Orb gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Standesamt in Bad Orb berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bad Orb zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bad Orb

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    189 m ü. NHN

    Fläche
    47,75 km2

    Einwohner
    10.333 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    216 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63619

    Vorwahl
    06052

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 001

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    Landesportal Hessen

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    Bad Orb

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    Stadtgeschichte

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