Standesamt Lauterbach (Hessen)

Anschrift

Standesamt Lauterbach (Hessen)
Marktplatz 14
36341 Lauterbach (Hessen)


Mail:
standesamt@lauterbach.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauterbach (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauterbach (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lauterbach (Hessen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Lauterbach (Hessen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lauterbach (Hessen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Lauterbach (Hessen) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Lauterbach (Hessen) eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lauterbach (Hessen)

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich zulässig legale, gestärkte Kennzeichung eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat bei der Behörde in Lauterbach (Hessen) erklären und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Lauterbach (Hessen) erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Lauterbach (Hessen) sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Lauterbach (Hessen) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lauterbach (Hessen) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.