Standesamt Laubach
Anschrift
Standesamt Laubach
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
Mail: standesamt@laubach-online.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Laubach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@laubach-online.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Laubach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Laubach
Definition
Eine Vermählung definiert eine amtliche, meistenteils legitim erlaubte, untermauerte Erklärung einer Beziehung von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen können die Trauung beim Standesamt Laubach anzeigen und die dazu notwendigen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Laubach erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Laubach. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Laubach angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
In der Regel sind folgende Nachweise zu überreichen:
Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen unerlässlich sein! Das Standesamt in Laubach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Laubach zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Laubach
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Gießen
Höhe
207 m ü. NHN
Fläche
97,01 km2
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
99 Einwohner je km2
Postleitzahl
35321
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GI
Gemeindeschlüssel
06 5 31 010
Bürgermeister
Matthias Meyer (parteilos)
Landesportal Hessen
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Laubach
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Stadtgeschichte
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