Standesamt Romrod

Anschrift

Standesamt Romrod
Jahnstraße 2
36329 Romrod


Mail:
standesamt@romrod.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Romrod vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@romrod.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Romrod.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Romrod

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, überwiegend gerecht erlaubte, gefestigte Grundlage einer Vereinigung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Romrod anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber beim Amt in Romrod vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Romrod antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim Standesamt Romrod. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Romrod angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Trauamt in Romrod stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Romrod

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    307 m ü. NHN

    Fläche
    54,43 km2

    Einwohner
    2669 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    49 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36329

    Vorwahl
    06636

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 014

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Romrod

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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