Standesamt Steinbach (Taunus)

Anschrift

Standesamt Steinbach (Taunus)
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)


Mail:
standesamt@stadt-steinbach.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinbach (Taunus) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-steinbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinbach (Taunus).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinbach (Taunus)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Steinbach (Taunus) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinbach (Taunus) geboren sind.

Hier sind einige wenige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Steinbach (Taunus) die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Steinbach (Taunus) eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinbach (Taunus)

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, meistenteils rechtlich statthafte, untermauerte Erklärung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Steinbach (Taunus) erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Steinbach (Taunus) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Amt in Steinbach (Taunus) informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Steinbach (Taunus) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Steinbach (Taunus)

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Hochtaunuskreis

Höhe
166 m ü. NHN

Fläche
4,4 km2

Einwohner
10.647 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2420 Einwohner je km2

Postleitzahl
61449

Vorwahl
06171

KFZ Kennzeichen
HG, USI

Gemeindeschlüssel
06 4 34 010

Landesportal

Landesportal
Hessen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Steinbach (Taunus)

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