Standesamt Steinbach (Taunus)

Anschrift

Standesamt Steinbach (Taunus)
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)


Mail:
standesamt@stadt-steinbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinbach (Taunus) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-steinbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinbach (Taunus).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Steinbach (Taunus)

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, zumeist rechtlich geregelte, gesicherte Grundlage eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Steinbach (Taunus) anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst bei der Behörde in Steinbach (Taunus) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Steinbach (Taunus) antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim verantworlichen Amt in Steinbach (Taunus). Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Steinbach (Taunus) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Steinbach (Taunus) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Steinbach (Taunus) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Steinbach (Taunus)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Hochtaunuskreis

    Höhe
    166 m ü. NHN

    Fläche
    4,4 km2

    Einwohner
    10.647 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2420 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    61449

    Vorwahl
    06171

    KFZ Kennzeichen
    HG, USI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 34 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Steinbach (Taunus)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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