Standesamt Grünberg

Anschrift

Standesamt Grünberg
Rabegasse 1
35305 Grünberg


Mail:
standesamt@gruenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gruenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grünberg

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, gewöhnlich juristisch erlaubte, gefestigte Form eines Verbunds mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Grünberg anzeigen und die dafür wichtigen Papiere holen. Generell sollten Sie persönlich im Grünberg auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Grünberg. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Grünberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Grünberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grünberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Grünberg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Gießen

    Höhe
    264 m ü. NHN

    Fläche
    89,22 km2

    Einwohner
    13.694 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    153 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35305

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GI

    Gemeindeschlüssel
    06 5 31 006

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    Grünberg

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