Standesamt Mühlheim am Main

Anschrift

Standesamt Mühlheim am Main
Friedensstr. 20
63165 Mühlheim am Main


Mail:
n.fritsch@stadt-muehlheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:45 Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mühlheim am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 08) 60 11 51
E-Mail: n.fritsch@stadt-muehlheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mühlheim am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mühlheim am Main

Definition

Eine Hochzeit bildet eine behördliche, meistenteils legitim erlaubte, gesicherte Form eines Beisammenseins von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Amt in Mühlheim am Main anzeigen und die hierbei notwendigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Mühlheim am Main auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Mühlheim am Main antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Mühlheim am Main angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Mühlheim am Main informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Mühlheim am Main zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Mühlheim am Main

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Offenbach

    Höhe
    103 m ü. NHN

    Fläche
    20,67 km2

    Einwohner
    28.902 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1398 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63165

    Vorwahl
    06108

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 38 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Mühlheim am Main

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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