Standesamt Oestrich-Winkel

Anschrift

Standesamt Oestrich-Winkel
Paul-Gerhardt-Weg 1
65375 Oestrich-Winkel


Mail:
heidrun.weber@oestrich-winkel.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oestrich-Winkel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 23) 99 21 23
E-Mail: heidrun.weber@oestrich-winkel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oestrich-Winkel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oestrich-Winkel

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich legale, gesicherte Form eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Oestrich-Winkel aufnehmen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Oestrich-Winkel auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Oestrich-Winkel sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantworlichen Amt in Oestrich-Winkel. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Oestrich-Winkel angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Oestrich-Winkel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oestrich-Winkel zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Oestrich-Winkel

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Rheingau-Taunus-Kreis

    Höhe
    84 m ü. NHN

    Fläche
    59,51 km2

    Einwohner
    11.723 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    197 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65375

    Vorwahl
    06723

    KFZ Kennzeichen
    RÜD, SWA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 39 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oestrich-Winkel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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