Standesamt Pohlheim

Anschrift

Standesamt Pohlheim
Ludwigstr. 31
35415 Pohlheim


Mail:
info@pohlheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pohlheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 64 03) 6 06 40
E-Mail: info@pohlheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pohlheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pohlheim

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend gesetzlich erlaubte, verankerte Form einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Standesamt Pohlheim einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Pohlheim erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Pohlheim sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Pohlheim. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Pohlheim angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise abzugeben: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Trauamt in Pohlheim ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Pohlheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Gießen

    Höhe
    240 m ü. NHN

    Fläche
    38 km2

    Einwohner
    17.872 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    470 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35415

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GI

    Gemeindeschlüssel
    06 5 31 014

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pohlheim

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