Standesamt Pohlheim
Anschrift
Standesamt Pohlheim
Ludwigstr. 31
35415 Pohlheim
Mail: info@pohlheim.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pohlheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 64 03) 6 06 40
E-Mail: info@pohlheim.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pohlheim.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Pohlheim
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Standesamt Pohlheim einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Pohlheim erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Pohlheim sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Hochzeit unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Trauamt in Pohlheim ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Pohlheim
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Kreis
Gießen
Höhe
240 m ü. NHN
Fläche
38 km2
Einwohner
17.872 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
470 Einwohner je km2
Postleitzahl
35415
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GI
Gemeindeschlüssel
06 5 31 014
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Pohlheim
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Stadtgeschichte
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