Standesamt Hünfeld

Anschrift

Standesamt Hünfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld


Mail:
standesamt@huenfeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hünfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@huenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hünfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hünfeld

Definition

Eine Ehe bildet eine anerkannte, meistenteils zulässig legale, gefestigte Begründung eines Bündnisses gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Hünfeld erklären und die dazu erforderlichen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst im Hünfeld erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim verantworlichen Amt in Hünfeld. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Hünfeld gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege notwendig sein! Ihr Amt in Hünfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hünfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hünfeld

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Fulda

    Höhe
    271 m ü. NHN

    Fläche
    119,75 km2

    Einwohner
    16.748 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    140 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36088

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FD

    Gemeindeschlüssel
    06 6 31 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hünfeld

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