Standesamt Hünfeld
Anschrift
Standesamt Hünfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Mail: standesamt@huenfeld.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hünfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@huenfeld.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hünfeld.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Hünfeld
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Hünfeld erklären und die dazu erforderlichen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst im Hünfeld erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Tag die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können andere Belege notwendig sein! Ihr Amt in Hünfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Hünfeld
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Fulda
Höhe
271 m ü. NHN
Fläche
119,75 km2
Einwohner
16.748 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2
Postleitzahl
36088
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FD
Gemeindeschlüssel
06 6 31 015
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Hünfeld
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Stadtgeschichte
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