Standesamt Tann (Rhön)

Anschrift

Standesamt Tann (Rhön)
Marktplatz 9
36142 Tann (Rhön)


Mail:
standesamt@tann-rhoen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tann (Rhön) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@tann-rhoen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tann (Rhön).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Tann (Rhön)

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, überwiegend rechtens statthafte, belegte Bestätigung einer Beziehung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Tann (Rhön) erklären und die hierbei erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Standesamt Tann (Rhön) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Tann (Rhön) antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Trauung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Tann (Rhön) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Amt in Tann (Rhön) berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Tann (Rhön)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Fulda

    Höhe
    371 m ü. NHN

    Fläche
    60,45 km2

    Einwohner
    4411 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    73 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36142

    Vorwahl
    06682

    KFZ Kennzeichen
    FD

    Gemeindeschlüssel
    06 6 31 023

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Tann (Rhön)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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