Standesamt Gernsheim

Anschrift

Standesamt Gernsheim
Stadthausplatz 1
64579 Gernsheim


Mail:
stadtverwaltung@gernsheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gernsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 58) 10 81 34
E-Mail: stadtverwaltung@gernsheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gernsheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gernsheim

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, meistenteils gerecht statthafte, festgemachte Erklärung einer Beziehung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Gernsheim anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Gernsheim auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Gernsheim sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Standesamt Gernsheim. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Gernsheim angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Gernsheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gernsheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Groß-Gerau

    Höhe
    89 m ü. NHN

    Fläche
    40,11 km2

    Einwohner
    10.772 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    269 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64579

    Vorwahl
    06258

    KFZ Kennzeichen
    GG

    Gemeindeschlüssel
    06 4 33 004

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    Landesportal Hessen

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