Standesamt Langen (Hessen)

Anschrift

Standesamt Langen (Hessen)
Südliche Ringstr. 80
63225 Langen (Hessen)


Mail:
standesamt@langen.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langen (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langen (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langen (Hessen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Langen (Hessen)geboren wurden, beim Standesamt Langen (Hessen) beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Langen (Hessen) das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Langen (Hessen) eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langen (Hessen)

Definition

Eine Vermählung bildet eine erklärte, meistens rechtens legale, untermauerte Begründung eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Langen (Hessen) aufnehmen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Langen (Hessen) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Langen (Hessen) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Langen (Hessen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.