Standesamt Maintal

Anschrift

Standesamt Maintal
Klosterhofstr. 4-6
63477 Maintal


Mail:
standesamt@maintal.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00 Donnerstag: Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Maintal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 81) 4 00-0
E-Mail: standesamt@maintal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Maintal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Maintal

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, überwiegend zulässig legale, verankerte Bestätigung einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Maintal einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Maintal erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Maintal sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Heiratsamt Maintal. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Maintal angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Maintal stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Maintal

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    161 m ü. NHN

    Fläche
    32,41 km2

    Einwohner
    39.287 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1212 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63477

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 019

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