Standesamt Taunusstein

Anschrift

Standesamt Taunusstein
Aarstr. 150
65232 Taunusstein


Mail:
standesamt-aartal@taunusstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Taunusstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 28) 24 13 17
E-Mail: standesamt-aartal@taunusstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Taunusstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Taunusstein

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, zumeist juristisch zulässige, gestärkte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Taunusstein aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Taunusstein vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Taunusstein antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Taunusstein. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Taunusstein gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen relevant sein! Das Trauamt in Taunusstein berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Taunusstein zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Taunusstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Rheingau-Taunus-Kreis

    Höhe
    393 m ü. NHN

    Fläche
    67,02 km2

    Einwohner
    30.221 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    451 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65232

    Vorwahl
    06128

    KFZ Kennzeichen
    RÜD, SWA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 39 015

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Taunusstein

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