Standesamt Pfungstadt

Anschrift

Standesamt Pfungstadt
Borngasse 17
64319 Pfungstadt


Mail:
standesamt@pfungstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:30 Dienstag: 07:30 – 12:30 Mittwoch: Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00 Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pfungstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 57) 9 88 12 30
E-Mail: standesamt@pfungstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pfungstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pfungstadt

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, zumeist gesetzlich zugestandene, gefestigte Kennzeichung eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung bei der Behörde in Pfungstadt anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Pfungstadt vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim Standesamt Pfungstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Pfungstadt gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Amt in Pfungstadt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Pfungstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    101 m ü. NHN

    Fläche
    42,54 km2

    Einwohner
    24.885 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    585 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64319

    Vorwahl
    06157

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 018

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