Standesamt Pfungstadt
Anschrift
Standesamt Pfungstadt
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Mail: standesamt@pfungstadt.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 07:30 – 12:30 Dienstag: 07:30 – 12:30 Mittwoch: Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00 Freitag: 07:30 – 12:30*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pfungstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 57) 9 88 12 30
E-Mail: standesamt@pfungstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pfungstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Pfungstadt
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Vermählung bei der Behörde in Pfungstadt anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Pfungstadt vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Amt in Pfungstadt informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Pfungstadt
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Darmstadt-Dieburg
Höhe
101 m ü. NHN
Fläche
42,54 km2
Einwohner
24.885 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
585 Einwohner je km2
Postleitzahl
64319
Vorwahl
06157
KFZ Kennzeichen
DA, DI
Gemeindeschlüssel
06 4 32 018
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Pfungstadt
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Stadtgeschichte
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