Standesamt Villmar

Anschrift

Standesamt Villmar
Peter-Paul-Straße 30
65606 Villmar


Mail:
standesamt@villmar.de

Standesamt Hessen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Villmar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@villmar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Villmar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Villmar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Villmar geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Villmar eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Villmar die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Villmar einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Villmar

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine bewiesene, weitgehend rechtlich statthafte, untermauerte Begründung eines Verbunds von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung bei der Behörde in Villmar anmelden und die dazu unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Villmar vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Trauamt in Villmar stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.