Standesamt Neustadt (Hessen)

Anschrift

Standesamt Neustadt (Hessen)
Ritterstraße 5–9
35279 Neustadt (Hessen)


Mail:
standesamt@neustadt-hessen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-hessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neustadt (Hessen)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine amtliche, weitgehend rechtens erlaubte, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Neustadt (Hessen) anmelden und die hierbei wichtigen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Neustadt (Hessen) vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Neustadt (Hessen) sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Neustadt (Hessen) angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Belege einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Amt in Neustadt (Hessen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neustadt (Hessen) zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Neustadt (Hessen)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Marburg-Biedenkopf

    Höhe
    242 m ü. NHN

    Fläche
    56,86 km2

    Einwohner
    10.177 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    179 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35279

    Vorwahl
    06692

    KFZ Kennzeichen
    MR, BID

    Gemeindeschlüssel
    06 5 34 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neustadt (Hessen)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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