Standesamt Niedenstein
Anschrift
Standesamt Niedenstein
Obertor 8
34305 Niedenstein
Mail: standesamt@niedenstein.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@niedenstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedenstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Niedenstein
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Niedenstein anzeigen und die dafür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Niedenstein antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Niedenstein antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Amt in Niedenstein klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Niedenstein
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
Höhe
337 m ü. NHN
Fläche
30,61 km2
Einwohner
5457 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2
Postleitzahl
34305
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG
Gemeindeschlüssel
06 6 34 018
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Niedenstein
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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