Standesamt Niedenstein

Anschrift

Standesamt Niedenstein
Obertor 8
34305 Niedenstein


Mail:
standesamt@niedenstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niedenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Niedenstein

Definition

Eine Heirat benennt eine begründete, weitgehend gesetzlich zugestandene, verankerte Basis eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Niedenstein anzeigen und die dafür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Niedenstein antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Niedenstein antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Niedenstein . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Niedenstein angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Amt in Niedenstein klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niedenstein zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Niedenstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Schwalm-Eder-Kreis

    Höhe
    337 m ü. NHN

    Fläche
    30,61 km2

    Einwohner
    5457 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    178 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34305

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HR, FZ, MEG, ZIG

    Gemeindeschlüssel
    06 6 34 018

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