Standesamt Linsengericht

Anschrift

Standesamt Linsengericht
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht


Mail:
standesamt@linsengericht.de

Standesamt Hessen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Linsengericht vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@linsengericht.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Linsengericht.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Linsengericht

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Linsengerichtgeborene Personen beim Standesamt Linsengericht zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Linsengericht die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Linsengericht einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Linsengericht

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine begründete, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, belegte Grundlage eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Linsengericht erklären und die hierbei notwendigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Linsengericht vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Linsengericht informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Linsengericht zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.