Standesamt Rödermark

Anschrift

Standesamt Rödermark
Dieburger Straße 13–17
63322 Rödermark


Mail:
standesamt@roedermark.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rödermark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@roedermark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rödermark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rödermark

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine behördliche, überwiegend juristisch statthafte, gefestigte Kennzeichung einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Rödermark anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Rödermark auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Rödermark antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Rödermark gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Rödermark berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Rödermark zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Rödermark

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Offenbach

    Höhe
    154 m ü. NHN

    Fläche
    29,99 km2

    Einwohner
    28.361 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    946 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63322

    Vorwahl
    06074

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 38 012

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    Landesportal Hessen

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