Standesamt Wanfried

Anschrift

Standesamt Wanfried
Marktstr. 18
37281 Wanfried


Mail:
standesamt@wanfried.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wanfried vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wanfried.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wanfried.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wanfried

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, überwiegend juristisch zulässige, gestärkte Begründung einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Wanfried erklären und die hierfür relevanten Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Wanfried antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wanfried angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Wanfried berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wanfried zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wanfried

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Werra-Meißner-Kreis

    Höhe
    190 m ü. NHN

    Fläche
    46,88 km2

    Einwohner
    4161 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    89 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    37281

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ESW, WIZ

    Gemeindeschlüssel
    06 6 36 013

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wanfried

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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