Standesamt Allendorf (Eder)

Anschrift

Standesamt Allendorf (Eder)
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)


Mail:
standesamt@allendorf-eder.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allendorf (Eder) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@allendorf-eder.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allendorf (Eder).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Allendorf (Eder)

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich zulässige, festgemachte Kennzeichung einer Bindung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Amt in Allendorf (Eder) anmelden und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Allendorf (Eder) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Allendorf (Eder) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Allendorf (Eder) . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter in Allendorf (Eder) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Allendorf (Eder) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Allendorf (Eder)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Allendorf (Eder)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Allendorf (Eder).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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