Standesamt Allendorf (Eder)

Anschrift

Standesamt Allendorf (Eder)
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder)


Mail:
standesamt@allendorf-eder.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allendorf (Eder) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@allendorf-eder.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allendorf (Eder).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Allendorf (Eder)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Allendorf (Eder) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Allendorf (Eder) beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Allendorf (Eder) das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Sorten der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Allendorf (Eder) eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Allendorf (Eder)

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, zumeist rechtens rechtmäßige, festgemachte Erklärung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Allendorf (Eder) einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Allendorf (Eder) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Standesamt in Allendorf (Eder) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Allendorf (Eder) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.