Standesamt Kassel

Anschrift

Standesamt Kassel
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel


Mail:
standesamt@kassel.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kassel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kassel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kassel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kassel

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, vorwiegend rechtlich legale, gesicherte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Amt in Kassel aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Kassel vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Kassel antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Kassel angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen vonnöten sein! Ihr Amt in Kassel klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kassel zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kassel

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis

    Höhe
    167 m ü. NHN

    Fläche
    106,8 km2

    Einwohner
    200.406 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1876 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KS

    Gemeindeschlüssel
    06 6 11 000

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