Standesamt Dillenburg

Anschrift

Standesamt Dillenburg
Bahnhofsplatz 1
35683 Dillenburg


Mail:
standesamt@dillenburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dillenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 27 71) 89 62 51
E-Mail: standesamt@dillenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dillenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dillenburg

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, zumeist juristisch legale, gesicherte Form einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat bei der Behörde in Dillenburg anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beschaffen. Generell sollten Sie offiziell im Dillenburg vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Dillenburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Dillenburg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Dillenburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Dillenburg zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Dillenburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Lahn-Dill-Kreis

    Höhe
    230 m ü. NHN

    Fläche
    83,76 km2

    Einwohner
    23.230 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    277 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    02771

    KFZ Kennzeichen
    LDK, DIL, WZ

    Gemeindeschlüssel
    06 5 32 006

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    Landesportal Hessen

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    Dillenburg

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    Stadtgeschichte

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