Standesamt Ginsheim-Gustavsburg

Anschrift

Standesamt Ginsheim-Gustavsburg
Dr.-Herrmann-Str. 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg


Mail:
standesamt@gigu.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 34) 58 53 78
E-Mail: standesamt@gigu.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ginsheim-Gustavsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ginsheim-Gustavsburg

Definition

Eine Ehe bestimmt eine begründete, meistenteils zulässig geregelte, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Amt in Ginsheim-Gustavsburg anzeigen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Ginsheim-Gustavsburg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Ginsheim-Gustavsburg gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Ginsheim-Gustavsburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Ginsheim-Gustavsburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Groß-Gerau

    Höhe
    84 m ü. NHN

    Fläche
    13,94 km2

    Einwohner
    16.761 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1202 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65462

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GG

    Gemeindeschlüssel
    06 4 33 005

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ginsheim-Gustavsburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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