Standesamt Ginsheim-Gustavsburg
Anschrift
Standesamt Ginsheim-Gustavsburg
Dr.-Herrmann-Str. 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Mail: standesamt@gigu.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag:*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 34) 58 53 78
E-Mail: standesamt@gigu.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ginsheim-Gustavsburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Ginsheim-Gustavsburg
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Amt in Ginsheim-Gustavsburg anzeigen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Ginsheim-Gustavsburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Ginsheim-Gustavsburg
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Groß-Gerau
Höhe
84 m ü. NHN
Fläche
13,94 km2
Einwohner
16.761 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1202 Einwohner je km2
Postleitzahl
65462
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GG
Gemeindeschlüssel
06 4 33 005
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Ginsheim-Gustavsburg
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Stadtgeschichte
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