Standesamt Herbstein

Anschrift

Standesamt Herbstein
Marktplatz 7
36358 Herbstein


Mail:
standesamt@herbstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Herbstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@herbstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Herbstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Herbstein

Definition

Eine Hochzeit benennt eine begründete, überwiegend zulässig legale, gesicherte Begründung einer Beziehung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Herbstein erklären und die dafür notwendigen Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Herbstein erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen bei der Behörde in Herbstein. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Herbstein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Stadtbüro in Herbstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Herbstein zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Herbstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    461 m ü. NHN

    Fläche
    79,98 km2

    Einwohner
    4665 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    58 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36358

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 008

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    Landesportal Hessen

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    Herbstein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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