Standesamt Korbach

Anschrift

Standesamt Korbach
Stechbahn 1
34497 Korbach


Mail:
standesamt@korbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Korbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@korbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Korbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Korbach

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, vorwiegend legitim legale, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Korbach aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie direkt beim Amt in Korbach antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Korbach antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Korbach angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Urkunden vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Korbach berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Korbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Korbach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    375 m ü. NHN

    Fläche
    124,11 km2

    Einwohner
    23.287 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    188 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 015

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    Landesportal Hessen

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    Korbach

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