Standesamt Groß-Umstadt

Anschrift

Standesamt Groß-Umstadt
Georg-August-Zinn-Str. 44
64823 Groß-Umstadt


Mail:
standesamt@gross-umstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Umstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 78) 78 11 52
E-Mail: standesamt@gross-umstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Umstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Groß-Umstadt

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, zumeist juristisch geregelte, gestärkte Form eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Groß-Umstadt anmelden und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Groß-Umstadt auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Groß-Umstadt sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt Groß-Umstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Groß-Umstadt angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Amt in Groß-Umstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Groß-Umstadt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Groß-Umstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    159 m ü. NHN

    Fläche
    86,84 km2

    Einwohner
    21.001 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    242 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64823

    Vorwahl
    06078

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 010

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