Standesamt Langenselbold

Anschrift

Standesamt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold


Mail:
standesamt@langenselbold.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenselbold vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 84) 8 02 17
E-Mail: standesamt@langenselbold.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenselbold.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Langenselbold

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, meistenteils rechtlich rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Langenselbold einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Standesamt Langenselbold erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Langenselbold. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Langenselbold angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Langenselbold informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Langenselbold

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    130 m ü. NHN

    Fläche
    26,23 km2

    Einwohner
    14.421 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    550 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63505

    Vorwahl
    06184

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 017

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    Langenselbold

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    Stadtgeschichte

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