Standesamt Langenselbold
Anschrift
Standesamt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
Mail: standesamt@langenselbold.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 Freitag: 08:00 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenselbold vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 84) 8 02 17
E-Mail: standesamt@langenselbold.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenselbold.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Langenselbold
Definition
Beschreibung
Die Personen können die Trauung beim Standesamt Langenselbold einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Standesamt Langenselbold erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Langenselbold informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Langenselbold
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Main-Kinzig-Kreis
Höhe
130 m ü. NHN
Fläche
26,23 km2
Einwohner
14.421 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
550 Einwohner je km2
Postleitzahl
63505
Vorwahl
06184
KFZ Kennzeichen
MKK, GN, HU, SLÜ
Gemeindeschlüssel
06 4 35 017
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Langenselbold
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Stadtgeschichte
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