Standesamt Königstein im Taunus

Anschrift

Standesamt Königstein im Taunus
Hauptstr. 21c
61462 Königstein im Taunus


Mail:
magistrat@koenigstein.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königstein im Taunus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 74) 2 02-0
E-Mail: magistrat@koenigstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königstein im Taunus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königstein im Taunus

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine anerkannte, weitgehend rechtlich erlaubte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Königstein im Taunus einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Königstein im Taunus vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Königstein im Taunus sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Königstein im Taunus. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Königstein im Taunus gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Königstein im Taunus klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Königstein im Taunus zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Königstein im Taunus

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Hochtaunuskreis

    Höhe
    362 m ü. NHN

    Fläche
    25,05 km2

    Einwohner
    16.540 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    660 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    61462

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HG, USI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 34 005

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Königstein im Taunus

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Königstein im Taunus.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Königstein im Taunus auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Hessen: