Standesamt Hammersbach

Anschrift

Standesamt Hammersbach
Köbler Weg 44
63546 Hammersbach


Mail:
standesamt@hammersbach.de

Standesamt Hessen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hammersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hammersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hammersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hammersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Hammersbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hammersbach beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Hammersbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Arten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Hammersbach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hammersbach

Definition

Eine Hochzeit benennt eine erklärte, gewöhnlich juristisch zulässige, gefestigte Grundlage eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Hammersbach anzeigen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Hammersbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Hammersbach sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Hammersbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hammersbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.