Standesamt Marburg

Anschrift

Standesamt Marburg
Markt 1
35037 Marburg


Mail:
standesamt@marburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Marburg

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, meistenteils rechtens erlaubte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Marburg erklären und die hierfür wichtigen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Marburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Marburg antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Marburg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Marburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Amt in Marburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Marburg zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Marburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Marburg-Biedenkopf

    Höhe
    186 m ü. NHN

    Fläche
    123,91 km2

    Einwohner
    76.571 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    618 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MR, BID

    Gemeindeschlüssel
    06 5 34 014

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    Marburg

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