Standesamt Oberzent

Anschrift

Standesamt Oberzent
Metzkeil 1
64760 Oberzent


Mail:
standesamt@stadt-oberzent.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberzent vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-oberzent.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberzent.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oberzent

Definition

Eine Trauung bildet eine anerkannte, weitgehend legitim rechtmäßige, gefestigte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Oberzent aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich im Oberzent erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oberzent . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Oberzent angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Oberzent stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Oberzent

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Odenwaldkreis

    Höhe
    415 m ü. NHN

    Fläche
    165,61 km2

    Einwohner
    10.198 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    62 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64760

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ERB

    Gemeindeschlüssel
    06 4 37 016

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oberzent

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