Standesamt Baunatal

Anschrift

Standesamt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal


Mail:
standesamt@baunatal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Baunatal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@baunatal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Baunatal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Baunatal

Definition

Eine Hochzeit definiert eine behördliche, gewöhnlich gerecht zulässige, gesicherte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Baunatal erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Amt in Baunatal vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Baunatal antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim Standesamt Baunatal. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Baunatal angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Baunatal informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Baunatal zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Baunatal

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Kassel

    Höhe
    210 m ü. NHN

    Fläche
    38,27 km2

    Einwohner
    27.906 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    729 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34225

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KS, HOG, WOH

    Gemeindeschlüssel
    06 6 33 003

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

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    Baunatal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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