Standesamt Lampertheim

Anschrift

Standesamt Lampertheim
Domgasse 2
68623 Lampertheim


Mail:
standesamt@lampertheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Dienstag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Mittwoch: 07:30 – 12:00 Donnerstag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30 Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lampertheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 06) 93 52 88
E-Mail: standesamt@lampertheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lampertheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lampertheim

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine behördliche, überwiegend gesetzlich statthafte, untermauerte Erklärung einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Lampertheim anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Amt in Lampertheim antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten bei der Behörde in Lampertheim. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lampertheim angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Lampertheim ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lampertheim schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lampertheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Bergstraße

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    72,27 km2

    Einwohner
    32.682 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    452 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    68623

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HP

    Gemeindeschlüssel
    06 4 31 013

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lampertheim

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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