Standesamt Lampertheim

Anschrift

Standesamt Lampertheim
Domgasse 2
68623 Lampertheim


Mail:
standesamt@lampertheim.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 07:30 – 12:00
Donnerstag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lampertheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 62 06) 93 52 88
E-Mail: standesamt@lampertheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lampertheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lampertheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lampertheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lampertheim geboren sind.

Im Weiteren sind mehrere Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Lampertheim die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Lampertheim eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lampertheim

Definition

Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, zumeist juristisch erlaubte, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Lampertheim anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Lampertheim auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Lampertheim antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Lampertheim klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lampertheim zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lampertheim

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Bergstraße

Höhe
92 m ü. NHN

Fläche
72,27 km2

Einwohner
32.682 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
452 Einwohner je km2

Postleitzahl
68623

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HP

Gemeindeschlüssel
06 4 31 013

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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