Standesamt Karben

Anschrift

Standesamt Karben
Rathausplatz 1
61184 Karben


Mail:
standesamt@karben.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 39) 48 13 20
E-Mail: standesamt@karben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Karben

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine bewiesene, meistens legitim statthafte, gestärkte Bestätigung eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Karben anmelden und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim Amt in Karben antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Karben angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen erforderlich sein! Ihr Amt in Karben berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Karben zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Karben

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Wetteraukreis

    Höhe
    117 m ü. NHN

    Fläche
    43,94 km2

    Einwohner
    22.843 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    520 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    61184

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FB, BÜD

    Gemeindeschlüssel
    06 4 40 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Karben

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    Stadtgeschichte

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