Standesamt Bruchköbel

Anschrift

Standesamt Bruchköbel
Am Rathaus 3
63526 Erlensee


Mail:
hroessing@erlensee.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 19:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:30 – 16:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bruchköbel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 83) 91 51 62 0
E-Mail: hroessing@erlensee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bruchköbel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bruchköbel

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, zumeist legitim zulässige, verankerte Basis eines Bündnisses zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Bruchköbel anzeigen und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Bruchköbel auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Bruchköbel antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Heirat verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bruchköbel angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Bruchköbel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bruchköbel schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bruchköbel

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    110 m ü. NHN

    Fläche
    18,58 km2

    Einwohner
    15.579 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    838 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06183

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 007

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bruchköbel

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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