Standesamt Eltville am Rhein

Anschrift

Standesamt Eltville am Rhein
Gutenbergstr. 13
65343 Eltville am Rhein


Mail:
jutta.schoenbauer@eltville.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eltville am Rhein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 23) 69 71 25
E-Mail: jutta.schoenbauer@eltville.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eltville am Rhein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eltville am Rhein

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend juristisch rechtmäßige, belegte Basis einer Vereinigung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Eltville am Rhein aufnehmen und die dazu relevanten Nachweise. besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich im Eltville am Rhein auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Eltville am Rhein sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Eltville am Rhein angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Eltville am Rhein klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Eltville am Rhein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Rheingau-Taunus-Kreis

    Höhe
    86 m ü. NHN

    Fläche
    46,77 km2

    Einwohner
    16.911 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    362 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RÜD, SWA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 39 003

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eltville am Rhein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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