Standesamt Schlitz

Anschrift

Standesamt Schlitz
An der Kirche 4
36110 Schlitz


Mail:
standesamt@schlitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schlitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schlitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schlitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schlitz

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, überwiegend juristisch rechtmäßige, gefestigte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Schlitz anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. besorgen. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt Schlitz vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Schlitz sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Schlitz . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Schlitz angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Schlitz klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Schlitz

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    245 m ü. NHN

    Fläche
    142,06 km2

    Einwohner
    9726 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    68 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36110

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schlitz

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    Stadtgeschichte

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