Standesamt Raunheim

Anschrift

Standesamt Raunheim
Am Stadtzentrum 1
65479 Raunheim


Mail:
standesamt@raunheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 11:30 Dienstag: 08:00 – 11:30 Mittwoch: 08:00 – 11:30 / 13:30 – 17:30 Donnerstag: 13:00 – 16:00 Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Raunheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 42) 40 22 71
E-Mail: standesamt@raunheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Raunheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Raunheim

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, überwiegend gerecht legale, gestärkte Grundlage eines Verbunds beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt in Raunheim einleiten und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Raunheim auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Raunheim angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Raunheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Raunheim zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Raunheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Groß-Gerau

    Höhe
    90 m ü. NHN

    Fläche
    12,6 km2

    Einwohner
    16.137 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1281 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65479

    Vorwahl
    06142

    KFZ Kennzeichen
    GG

    Gemeindeschlüssel
    06 4 33 010

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    Landesportal Hessen

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    Raunheim

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