Standesamt Felsberg

Anschrift

Standesamt Felsberg
Vernouillet-Allee 1
34587 Felsberg


Mail:
standesamt@felsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Felsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@felsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Felsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Felsberg

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich geregelte, untermauerte Basis eines Beisammenseins zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung bei der Behörde in Felsberg anmelden und die dazu erforderlichen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim Amt in Felsberg erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Felsberg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Felsberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Felsberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Felsberg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Schwalm-Eder-Kreis

    Höhe
    162 m ü. NHN

    Fläche
    83,32 km2

    Einwohner
    10.638 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    128 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34587

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HR, FZ, MEG, ZIG

    Gemeindeschlüssel
    06 6 34 003

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    Landesportal Hessen

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    Felsberg

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    Stadtgeschichte

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