Standesamt Hohenroda

Anschrift

Standesamt Hohenroda
Schloßstraße 45
36284 Hohenroda


Mail:
standesamt@hohenroda.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenroda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenroda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenroda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenroda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Hohenroda ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenroda geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Hohenroda die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Hohenroda eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenroda

Definition

Eine Vermählung bildet eine erklärte, zumeist legitim legale, festgemachte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt in Hohenroda anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Hohenroda vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Hohenroda sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Das Hochzeitsamt in Hohenroda klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hohenroda schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.