Standesamt Gedern

Anschrift

Standesamt Gedern
Schlossberg 7
63688 Gedern


Mail:
standesamt@gedern.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: Mittwoch: 08:30 – 12:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gedern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 45) 60 08 21
E-Mail: standesamt@gedern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gedern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gedern

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, überwiegend legitim erlaubte, belegte Grundlage einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Gedern erklären und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Gedern vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Gedern . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Gedern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Papiere einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Gedern stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gedern

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Wetteraukreis

    Höhe
    313 m ü. NHN

    Fläche
    75,24 km2

    Einwohner
    7165 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    95 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63688

    Vorwahl
    06045

    KFZ Kennzeichen
    FB, BÜD

    Gemeindeschlüssel
    06 4 40 009

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gedern

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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