Standesamt Rotenburg an der Fulda
Anschrift
Standesamt Rotenburg an der Fulda
Marktplatz 15
36199 Rotenburg an der Fulda
Mail: standesamt@rotenburg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rotenburg an der Fulda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@rotenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rotenburg an der Fulda.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Rotenburg an der Fulda
Definition
Eine Ehe bildet eine anerkannte, meistens gerecht statthafte, verankerte Form einer Verbindung von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Rotenburg an der Fulda aufnehmen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell im Rotenburg an der Fulda auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Rotenburg an der Fulda sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rotenburg an der Fulda angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
Üblicherweise sind folgende Belege zu überreichen:
Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Rotenburg an der Fulda ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rotenburg an der Fulda zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Rotenburg an der Fulda
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Hersfeld-Rotenburg
Höhe
183 m ü. NHN
Fläche
79,97 km2
Einwohner
13.848 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
173 Einwohner je km2
Postleitzahl
36199
Vorwahl
06623
KFZ Kennzeichen
HEF, ROF
Gemeindeschlüssel
06 6 32 018
Bürgermeister
Christian Grunwald (CDU)
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Rotenburg an der Fulda
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Stadtgeschichte
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