Standesamt Gießen

Anschrift

Standesamt Gießen
Ostanlage 25
35390 Gießen


Mail:
standesamt@giessen.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gießen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (06 41) 3 06-0
E-Mail: standesamt@giessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gießen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gießen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gießengeborene Personen beim Standesamt Gießen zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Gießen die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Gießen eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gießen

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, weitgehend zulässig zugestandene, untermauerte Basis eines Bündnisses beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Gießen einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Gießen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Amt in Gießen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Gießen

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Gießen

Höhe
159 m ü. NHN

Fläche
72,61 km2

Einwohner
91.255 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1257 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0641

KFZ Kennzeichen
GI

Gemeindeschlüssel
06 5 31 005

Landesportal

Landesportal
Hessen

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