Standesamt Gießen

Anschrift

Standesamt Gießen
Ostanlage 25
35390 Gießen


Mail:
standesamt@giessen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 16:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 16:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gießen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (06 41) 3 06-0
E-Mail: standesamt@giessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gießen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gießen

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistens gerecht zulässige, untermauerte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Gießen anzeigen und die hierfür notwendigen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Gießen auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Gießen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim verantworlichen Amt in Gießen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Gießen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Gießen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gießen

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Gießen

    Höhe
    159 m ü. NHN

    Fläche
    72,61 km2

    Einwohner
    91.255 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1257 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    0641

    KFZ Kennzeichen
    GI

    Gemeindeschlüssel
    06 5 31 005

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gießen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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