Standesamt Ortenberg

Anschrift

Standesamt Ortenberg
Lauterbacher Str. 2
63683 Ortenberg


Mail:
standesamt@ortenberg.net

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ortenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 46) 80 00 16
E-Mail: standesamt@ortenberg.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ortenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ortenberg

Definition

Eine Verehelichung benennt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich legale, belegte Basis einer Bindung beider Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Ortenberg einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Ortenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Ortenberg . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ortenberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Papiere vorzuweisen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Amt in Ortenberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ortenberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Ortenberg

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Wetteraukreis

Höhe
136 m ü. NHN

Fläche
54,7 km2

Einwohner
8892 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
163 Einwohner je km2

Postleitzahl
63683

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FB, BÜD

Gemeindeschlüssel
06 4 40 019

Bürgermeister

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Ortenberg

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