Standesamt Hungen (Magistrat der Stadt Lich)

Anschrift

Magistrat der Stadt Lich
Standesamt
Unterstadt 1
35423 Lich


Mail:
info@lich.de / urkunden@lich.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hungen (zuständig: Magistrat der Stadt Lich) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: 06303/806 0
E-Mail: info@lich.de / urkunden@lich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hungen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hungen

Definition

Eine Trauung definiert eine begründete, weitgehend rechtens zulässige, gestärkte Erklärung eines Verbunds beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Hungen einleiten und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hungen erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Hungen gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Hungen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hungen

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Gießen

    Höhe
    139 m ü. NHN

    Fläche
    86,78 km2

    Einwohner
    12.765 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    147 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35410

    Vorwahl
    06402

    KFZ Kennzeichen
    GI

    Gemeindeschlüssel
    06 5 31 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hungen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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