Standesamt Solms

Anschrift

Standesamt Solms
Oberndorfer Str. 20
35606 Solms


Mail:
stadtverwaltung@solms.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 14:00 – 18:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Solms vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 64 42) 9 10 21
E-Mail: stadtverwaltung@solms.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Solms.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Solms

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Solms ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Solms geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Solms das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Solms eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Solms

Definition

Eine Ehe bestimmt eine erklärte, überwiegend gesetzlich geregelte, festgemachte Basis eines Bündnisses von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Solms anzeigen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Solms auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen erforderlich sein! Das Amt in Solms klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Solms

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Lahn-Dill-Kreis

Höhe
153 m ü. NHN

Fläche
34,02 km2

Einwohner
13.670 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
402 Einwohner je km2

Postleitzahl
35606

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LDK, DIL, WZ

Gemeindeschlüssel
06 5 32 021

Landesportal

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Hessen

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