Standesamt Solms

Anschrift

Standesamt Solms
Oberndorfer Str. 20
35606 Solms


Mail:
stadtverwaltung@solms.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 14:00 – 18:30 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Solms vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 64 42) 9 10 21
E-Mail: stadtverwaltung@solms.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Solms.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Solms

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine anerkannte, meistens rechtens erlaubte, gefestigte Form einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Solms erklären und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Solms antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Solms . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Solms angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen fixen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Papiere einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege notwendig sein! Das Amt in Solms stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Solms

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Lahn-Dill-Kreis

    Höhe
    153 m ü. NHN

    Fläche
    34,02 km2

    Einwohner
    13.670 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    402 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35606

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    LDK, DIL, WZ

    Gemeindeschlüssel
    06 5 32 021

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    Landesportal Hessen

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    Solms

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